Akademik

knebeln
unterjochen; unterdrücken; versklaven

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kne|beln ['kne:bl̩n] <tr.; hat:
(jmdm.) etwas gewaltsam in den Mund stecken und ihn dadurch am Sprechen und Schreien hindern:
der Überfallene wurde gefesselt und geknebelt.

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kne|beln 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \knebeln
1. jmdm. mit einem Knebel den Mund verstopfen
2. 〈fig.〉 gewaltsam behindern
● eine Entwicklung \knebeln; jmdn. gefesselt und geknebelt liegen lassen

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kne|beln <sw. V.; hat [zu Knebel]:
a) jmdm. etw. in den Mund stecken u. ihn dadurch am Sprechen u. Schreien hindern:
der Überfallene wurde gefesselt und geknebelt;
b) daran hindern, sich zu entfalten; unterdrücken:
das öffentliche Leben, den Fortschritt k.

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kne|beln <sw. V.; hat [zu ↑Knebel]: a) jmdm. etw. in den Mund stecken u. ihn dadurch am Sprechen u. Schreien hindern: der Überfallene wurde gefesselt und geknebelt; Ü seine Unfähigkeit, ... einen gehobenen Ausdruck für seine Gefühle zu finden, knebelte ihm den Mund (Langgässer, Siegel 183); b) (veraltend) jmdn. festbinden, an Armen u. Beinen fesseln, sodass er sich nicht bewegen kann: die Jungen haben ihren Mitschüler geknebelt; Ü das öffentliche Leben, den Fortschritt k. (behindern, unterdrücken); ... hätten die Sowjets einer Währungsreform zugestimmt und darauf verzichtet, die Wirtschaft unsicher zu machen oder zu k. (W. Brandt, Begegnungen 26); Das FBI, das nach den Enthüllungswellen der Siebzigerjahre geknebelt worden war, hat seit Anfang März wieder erweiterte Kompetenzen erhalten (NZZ 22. 12. 83, 4).

Universal-Lexikon. 2012.