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Am|ne|sie [amne'zi:], die; -, Amnesien [amne'zi:ən] (Med.):(auf einen bestimmten Zeitraum begrenzter) Ausfall des Erinnerungsvermögens:
eine partielle Amnesie; an einer Amnesie leiden.
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Am|ne|sie 〈f. 19; Med.〉 Gedächtsnisstörung, (vorübergehender) Gedächtnisverlust [<grch. a „nicht“ + mnesis „Erinnerung“; verwandt mit Amnestie]
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Am|ne|sie , die; -, -n [zu griech. a- = nicht, un- u. mnẽsis = Gedächtnis, zu: mimne̅̓skein = (sich) erinnern] (Med.):
Ausfall des Erinnerungsvermögens bezüglich eines bestimmten Zeitraums vor od. während einer Bewusstseinsstörung; Gedächtnislücke, -schwund.
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Amnesie
[zu griechisch a... und mnẽsis »Erinnerung«] die, -/...'si |en, zeitlich begrenzte Erinnerungslücke (Gedächtnisstörungen). Eine Amnesie besteht für den Zeitraum einer partiellen oder totalen Bewusstseinsstörung. Geht die Erinnerungslücke weiter zurück als das Einsetzen der Bewusstseinsstörung (z. B. bei einer Gehirnerschütterung), spricht man von retrograder Amnesie, überdauert sie die Bewusstseinsstörung, von anterograder Amnesie. Eine partielle Amnesie ist auf einzelne Gedächtnisfelder, eine phasische Amnesie auf einzelne Zeitperioden begrenzt. - Psychisch entstehen Amnesien z.B. durch Verdrängen unangenehmer Erlebnisse als schützender Abwehrmechanismus.
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Am|ne|sie, die; -, -n [zu griech. a- = nicht, un- u. mnẽsis = Gedächtnis, zu: mimne̅́skein = (sich) erinnern] (Med.): Ausfall des Erinnerungsvermögens bezüglich eines bestimmten Zeitraums vor od. während einer Bewusstseinsstörung; Erinnerungslücke; Gedächtnisschwund.
Universal-Lexikon. 2012.