Freigabe; Zustimmung; Erlaubnis; Signale stehen auf grün (umgangssprachlich); grünes Licht (umgangssprachlich)
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Be|wịl|li|gung 〈f. 20〉 das Bewilligen
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Be|wịl|li|gung, die; -, -en:
1. das Bewilligen.
2. (schriftliche) Zusage, dass etw. bewilligt wird:
die B. [zur Akteneinsicht] geben, erhalten.
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Be|wịl|li|gung, die; -, -en: 1. das Bewilligen. 2. (schriftliche) Zusage, dass etw. bewilligt wird: die B. [zur Akteneinsicht] geben, erhalten; sie hat die B., den Gefangenen zu besuchen.
Universal-Lexikon. 2012.