Geheimer Justizrat,
1) bis 1918 der beim Kammergericht gebildete Gerichtshof, bei dem die Mitglieder des Hauses Hohenzollern ihren allgemeinen Gerichtsstand hatten; durch Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung beseitigt.
2) Titel, Geheimer Rat.
Universal-Lexikon. 2012.