Akademik

zumindest
mindestens; immerhin; jedenfalls; wenigstens

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zu|min|dest [ts̮u'mɪndəst] <Adverb>:
als Wenigstes, auf jeden Fall:
ich kann zumindest verlangen, dass er mich anhört; sie hat zumindest Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Syn.: immerhin, jedenfalls, mindestens, wenigstens.

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zu|mịn|dest 〈Adv.〉 zum Mindesten, wenigstens ● er hätte \zumindest anrufen müssen, wenn er nicht kommen konnte

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zu|mịn|dest <Adv.>:
a) zum Mindesten; auf jeden Fall; jedenfalls (b):
es ist keine schwere, z. keine bedrohliche Krise;
sie war verloren, so schien es z.;
das z. behaupten seine Gegner;
b) als Wenigstes; wenigstens:
z. hätte er sich entschuldigen müssen.

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zu|mịn|dest <Adv.>: a) zum Mindesten; auf jeden Fall; ↑jedenfalls (b): es ist keine schwere, z. keine bedrohliche Krise; sie war verloren, so schien es z.; das z. behaupten seine Gegner; Ob man ihr Toleranz nachrühmen kann, ist z. zweifelhaft (Reich-Ranicki, Th. Mann 182); b) als Wenigstes; wenigstens: z. hätte er sich entschuldigen müssen; Danach hätte sie z. Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt (elan 1, 1980, 13).

Universal-Lexikon. 2012.