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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
 
Abkürzung GASP, im Vertrag über die Europäische Union (Maastrichter Vertrag von 1993) in der Nachfolge der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) begründete »zweite Säule« der Europäischen Union (EU). Ihr Ziel ist es, in Form einer engen Zusammenarbeit (ohne supranationalem Charakter) die Außen- und Sicherheitspolitik der Mitgliedstaaten der EU zu koordinieren und gemeinsame Aktionen in jenen Bereichen durchzuführen, in denen kollektive Interessen bestehen. Hauptelemente der Zusammenarbeit sind: Festlegung gemeinsamer Standpunkte durch den Rat; Koordinierung des Handelns im Rahmen internationaler Organisationen und Konferenzen. Die Entscheidungen werden generell im Konsensprinzip getroffen. Der Rat kann jedoch einstimmig beschließen, dass über bestimmte Fragen mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden darf. Das im Oktober 1999 geschaffene Amt des »Hohen Repräsentanten für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union« übernahm J. Solana Madariaga, seit November 1999 zugleich Generalsekretär der Westeuropäischen Union (WEU). Vorgesehen ist, im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik die WEU schrittweise in die GASP zu integrieren sowie u. a. bis 2003 eine militärische Eingreiftruppe (Stärke rund 60 000 Mann, nach Aufstellung einsatzbereit innerhalb von 60 Tagen, Einsatzzeit vor Ort maximal zwei Jahre) für friedensschaffende und friedenserhaltende Maßnahmen in Europa aufzubauen.

Universal-Lexikon. 2012.