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Gemeinschaftsteuern
Gemeinschaftsteuern,
 
verfassungsrechtliche Bezeichnung für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, deren Aufkommen nach Art. 106 Absatz 3 GG dem Bund und den Ländern gemeinsam zusteht (Verbundsystem des Finanzausgleichs). Die Beteiligung von Bund und Ländern am Aufkommen der Gewerbesteuer fällt nicht unter den verfassungsrechtlichen Begriff der Gemeinschaftsteuern.
 
In Österreich entsprechen den Gemeinschaftsteuern die gemeinschaftlichen Bundesabgaben.
 
In der Schweiz werden die Kantone am Ertrag folgender Bundessteuern beteiligt: direkte Bundessteuer (30 %), Militärpflichtersatz (20 %), Verrechnungssteuer (10 %), Alkoholmonopol (10 %).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Einkommensteuer: Grundlagen
 
Mehrwertsteuer: Grundlagen
 

Universal-Lexikon. 2012.