dirẹkte Bundessteuer,
bis 1970 Wehrsteuer, in der Schweiz Bezeichnung für die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen sowie des Ertrags und des Kapitals juristischer Personen durch den Bund. Die direkte Bundessteuer umfasst eine Einkommensteuer, eine Körperschaftsteuer und eine Vermögensteuer. Durch das am 14. 12. 1990 verabschiedete Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (in Kraft getreten am 1. 1. 1995) kam das schweizerische Parlament dem seit 1959 bestehenden verfassungsmäßigen Auftrag nach, die bis dahin auf dem Wehrsteuerbeschluss von 1940 beruhende und zeitlich stets befristete direkte Bundessteuer auf Gesetzesstufe zu kodifizieren. Das Steueraufkommen stammt zu 68 % von natürlichen und zu 32 % von juristischen Personen. 30 % des Aufkommens stehen den Kantonen zu.
Universal-Lexikon. 2012.