Gewaltdarstellungen,
das Schildern beziehungsweise Aufzeigen von grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder das Grausame in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer derartige Gewaltdarstellungen verbreitet, einer Person unter 18 Jahren zugänglich macht oder sie herstellt beziehungsweise bezieht, um sie zu verbreiten (§ 131 StGB).
In der Schweiz ist nach Art. 135 StGB die Herstellung, der Verkauf und die Vorführung von Gewaltdarstellungen (auch Gewalt gegen Tiere), die die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, strafbar.
Universal-Lexikon. 2012.