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Girozentralen
Girozentralen
 
['ʒiːro-], Zentralbanken der Sparkassen. Die Girozentralen fungieren als Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, verwalten die Liquiditätsguthaben der ihnen angeschlossenen Sparkassen, dienen ihnen als Refinanzierungsstelle und unterstützen sie im Kredit-, Wertpapier- und Auslandsgeschäft. Seit den 60er-Jahren haben sich die Girozentralen zunehmend auch dem industriellen Großgeschäft und dem Auslandsgeschäft zugewandt und sind inzwischen weitgehend als Universalbanken tätig. Gewährträger (Haftungsträger) der öffentlich-rechtlich organisierten Girozentralen, die in der Regel gleichzeitig Landesbankfunktionen (Landesbanken) ausüben, sind zumeist die regionalen Sparkassen- und Giroverbände sowie die betreffenden Bundesländer. In Deutschland existieren (2000) zwölf regionale Girozentralen und als Spitzeninstitut die DGZ-Dekabank. Zu den größten Girozentralen zählen die Westdeutsche Landesbank Girozentrale, die Bayerische Landesbank Girozentrale, die Norddeutsche Landesbank Girozentrale, die Landesbank Baden-Württemberg und die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale.

Universal-Lexikon. 2012.