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Zahlungsverkehr
Zah|lungs|ver|kehr 〈m. 1; unz.〉 Gesamtheit aller Vorgänge u. Einrichtungen, die mit Zahlungen zusammenhängen, Geldverkehr ● barer, bargeldloser \Zahlungsverkehr

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Zah|lungs|ver|kehr, der <o. Pl.>:
Geldverkehr:
im bargeldlosen Z.

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Zahlungsverkehr,
 
Gesamtheit aller Zahlungsvorgänge zwischen Wirtschaftssubjekten einer Volkswirtschaft beziehungsweise eines Währungsgebiets (nationaler Zahlungsverkehr) oder zwischen verschiedenen Volkswirtschaften beziehungsweise Währungsgebieten (internationaler Zahlungsverkehr), die durch die Hingabe von Zahlungsmitteln zum Ausgleich fälliger Forderungen für empfangene Waren und Dienstleistungen abgewickelt werden. Werden gesetzliche Zahlungsmittel (Bargeld) übertragen (Barzahlung), spricht man von barem Zahlungsverkehr, wird durch den Zahlungsvorgang Buchgeld in Bargeld umgewandelt oder umgekehrt (z. B. Bareinzahlung oder -auszahlung von Girokonten) von bargeldsparendem oder halbbarem Zahlungsverkehr. Heute überwiegt bei weitem der bargeldlose Zahlungsverkehr (unbarer Zahlungsverkehr), bei dem durch Überweisungen, Schecks, Lastschriften und Kartenzahlungen Buchgeld übertragen wird (Giroverkehr). Damit die Zahlungsvorgänge abgewickelt werden können, haben sich die den Zahlungsverkehr maßgeblich bestimmenden Banken über verschiedene Gironetze institutionell miteinander verbunden (Interbankenzahlungsverkehr).
 
Im internationalen Zahlungsverkehr zwischen zwei Währungsgebieten ist die Umwandlung des Zahlungsmittels der einen Währung in das Zahlungsmittel der anderen Währung mittels eines Wechselkurses erforderlich. Bargeld wird meist nur im internationalen Reiseverkehr verwendet (Sorten). Auch international dominiert der bargeldlose Zahlungsverkehr. Bei Devisenbewirtschaftung ist kein freier Zahlungsverkehr möglich; der Zahlungsverkehr unterliegt devisenrechtlichen Bestimmungen (Devisen). Der Übergang zu einem von administrativen Schranken freien internationalen Zahlungsverkehr vollzieht sich über bi- und multilaterale Zahlungsabkommen. Zur Abwicklung internationaler Zahlungsvorgänge haben Banken eine eigene Gesellschaft gegründet (SWIFT). Zudem wurde von den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten ein Überweisungssystem zur Abwicklung grenzüberschreitender Großzahlungen aufgebaut (TARGET). Der Zahlungsverkehr ist national und international durch zunehmende Technisierung und Automatisierung gekennzeichnet (elektronischer Zahlungsverkehr). Dies beginnt mit der einheitlichen Gestaltung des Giroverkehrs, um eine automatisierte Belegbearbeitung und -übertragung zu ermöglichen (z. B. durch einheitliche Vordrucke, Codierzeile in OCR-Schriften und Bankleitzahl), und der computergestützten Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Kreditinstituten sowie zwischen Kunden und Banken über beleglosen Datenträgeraustausch und -fernübertragung. Weitere kundenbezogene Instrumente der Banken sind Cash-Management-Systeme, der Einsatz von Geldausgabeautomaten und Kontoauszugsdruckern auf Basis von Eurocheque-, Kunden- oder Kreditkarten, das Telefon- und Internetbanking sowie kartengestützte Zahlungssysteme am Point of Sale (POS-Systeme).
 
Literatur:
 
D.-M. Harmsen u. a.: Automation im Geldverkehr. Wirtschaftl. u. soziale Auswirkungen (1991);
 E. Herrling: Beck Wirtschaftsberater: Der Zahlungsmittel-Ratgeber (1991);
 H. Dorner: Elektron. Zahlen (1992);
 H. Rehm: Z. inklusive internat. Z., in: Hwb. des Bank- u. Finanzwesens, hg. v. W. Gerke u. M. Steiner (1995);
 W. Gössmann: Recht des Z. (31997);
 R. Schuster u. a.: Digital Cash. Zahlungssysteme im Internet (1997);
 K. Spremann: Wettbewerb u. Technologie im Z. (Bern 1997).

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Zah|lungs|ver|kehr, der <o. Pl.>: Geldverkehr: im bargeldlosen Z.

Universal-Lexikon. 2012.