Glaubenseid,
katholisches Kirchenrecht: ein eidlich bekräftigtes Glaubensbekenntnis (lateinisch Professio fidei). Der Glaubenseid muss von allen Geistlichen beim Empfang der Diakonenweihe abgelegt und später bei der Übernahme eines wichtigen kirchlichen Amtes wiederholt werden (c. 833 CIC). Mit ihm stimmen sie den durch die Kirche überlieferten und von ihr gelehrten Glaubensinhalten zu und verpflichten sich zugleich, an diesen festzuhalten. Als Formular dient das Nicänokonstantinopolitanum. - In den evangelischen Kirchen hat die Lehrverpflichtung oft eidlichen Charakter.
Universal-Lexikon. 2012.