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Glau|bens|be|kennt|nis 〈n. 11〉
1. 〈Theol.〉 Zusammenfassung der Glaubensartikel
2. 〈fig.〉 das öffentl. Bekenntnis zu einem bestimmten Glauben, die Erklärung einer (polit.) Überzeugung
● sein politisches \Glaubensbekenntnis ablegen; das (christl.) \Glaubensbekenntnis sprechen; das Apostolische \Glaubensbekenntnis das dreigliedrige Bekenntnis, das von den meisten christl. Kirchen anerkannt u. als Taufbekenntnis wie in der Liturgie verwendet wird
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Glau|bens|be|kennt|nis, das:
a) Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession;
b) <o. Pl.> formelhafte Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen der christlichen Glaubenslehre:
das G. sprechen;
c) Überzeugung, [leidenschaftlich vertretene] Weltanschauung:
ein politisches G.
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Glaubensbekenntnis,
formelhafte Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen der christlichen Glaubenslehre. Besondere Bedeutung haben das Apostolische Glaubensbekenntnis in den westlichen Kirchen und das im Ergebnis der dogmatischen Auseinandersetzungen des 4. und 5. Jahrhunderts entstandene Nicänokonstantinopolitanum in den östlichen (orthodoxen) Kirchen erlangt. In der alten Kirche ursprünglich das Taufbekenntnis, ist das Glaubensbekenntnis heute konstitutiver Bestandteil des christlichen Gottesdienstes. (Bekenntnisschriften)
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
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Glau|bens|be|kennt|nis, das: a) Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession; b) <o. Pl.> formelhafte Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen der christlichen Glaubenslehre: das G. sprechen; Mit lauter Stimme betet Herbert das G. (Chotjewitz, Friede 273); c) Überzeugung, [leidenschaftlich vertretene] Weltanschauung: ein politisches G.; zwei doktrinäre Lager ..., die beide ihre Aufgabe - ihre moralische Pflicht - darin sahen, ... an ihrem G. festzuhalten (Dönhoff, Ära 204); Erkundigt man sich nach einer Ansicht, einer Vermutung, wird ein G. abgelegt (iron.; Brückner, Quints 177).
Universal-Lexikon. 2012.