gleichzeitiger Zugriff,
allgemein die Fähigkeit eines Datenverarbeitungssystems, ein Byte gleichzeitig speichern und abrufen zu können.
Bei gemeinsamer Datennutzung bezeichnet man damit einen Zugriffskonflikt, der durch Zugriff verschiedener Anwender auf dieselbe Datei entsteht.
Universal-Lexikon. 2012.