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ab|wä|gen ['apvɛ:gn̩], wog, auch: wägte ab, abgewogen, auch: abgewägt <tr.; hat:vergleichend und prüfend genau bedenken:
das Pro und Kontra einer Sache abwägen.
Syn.: ↑ brüten über (ugs.), 2↑ durchdenken, ↑ grübeln über, ↑ nachdenken über, sich durch den Kopf gehen lassen, ↑ überdenken, 1↑ überlegen.
• abwägen/erwägen
Abwägen bedeutet, dass man bei einer Überlegung Vor- und Nachteile einander gegenüberstellt und miteinander vergleicht:
– Wir müssen Vor- und Nachteile genau abwägen.
– Der Arzt musste bei dieser Operation zwischen Risiko und Aussicht auf Erfolg abwägen.
Im Unterschied dazu gebraucht man erwägen im Sinne von genau überlegen. Wer eine Sache erwägt, denkt gründlich nach und zieht alle Aspekte dieser Angelegenheit in Betracht:
– Sie erwägt ernsthaft, nächstes Jahr ins Ausland zu gehen.
– Die Familie erwägt nun sogar, den früheren Freund zu verklagen.
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ạb||wä|gen 〈V. tr. 273; hat〉 bedächtig überlegen, abschätzend erwägen ● zwei Dinge gegeneinander \abwägen die Vorzüge u. Nachteile vergleichen
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1. vergleichend u. prüfend genau bedenken, überlegen:
das Pro und Kontra einer Sache a.;
man muss a., was wichtiger ist;
etw. kritisch abwägend erörtern;
sorgfältig abgewogene Worte.
2. (veraltet) das Gewicht, Maß von etw. feststellen.
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ạb|wä|gen <st. u. sw. V.; wog/(auch:) wägte ab, hat abgewogen/(auch:) abgewägt>: 1. vergleichend u. prüfend genau bedenken, überlegen: das Pro und Kontra einer Sache a.; Gabler wog ab, was ihm stärker zuwider war, Gezänk ... oder Warten (Loest, Pistole 239); Sie wägen also ab, meine politischen Sünden, die ich nicht ableugnen kann, gegen die Tatsache, dass ... (Heym, Schwarzenberg 77); etw. kritisch abwägend erörtern; sorgfältig abgewogene Worte. 2. (veraltet) das Gewicht, Maß von etw. feststellen.
Universal-Lexikon. 2012.