Datenintegrität
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Datensicherheit,
nach DIN 44 300 Teil 1 eine »Sachlage, bei der Daten unmittelbar oder mittelbar so weit wie möglich vor Beeinträchtigung und Missbrauch bewahrt sind, und zwar unter Berücksichtigung verarbeitungsfremder Risiken wie auch im Verlauf auftrags- und ordnungsgemäßer Erbringung einer Dienstleistung«. Demnach müssen sowohl fahrlässig bzw. durch technische Fehler hervorgerufene Schäden bei der Datenverarbeitung als auch Sabotage und externe Schadensquellen (Feuer, Hochwasser,. ..) ausgeschlossen werden (Datensicherung). Die Datensicherheit hängt eng zusammen mit der Datenintegrität, sie ist aber zu unterscheiden vom Datenschutz, also dem Schutz des Einzelnen vor Schäden durch illegale Datenverarbeitung.
Universal-Lexikon. 2012.