Hausherrschaft,
in Antike und germanische Vorzeit die Gewalt des Hausherrn. Adelsherrschaft entstand durch Hausherrschaft; Hausherrschaft war die Basis des Herrschaftsgefüges der alteuropäischen bürgerlichen Gesellschaft. Ihr Fundament waren Großfamilie und erblicher Besitz, die einen der staatlichen Hoheitsgewalt unmittelbar entzogenen Friedensbereich bildeten mit Immunität, Hausgerichtsbarkeit, Gewere über den zum Haus gehörigen Besitz, Munt über die Hausgemeinschaft (auch Gäste), Schutz und Schirm. Die Hausherrschaft stand neben Staatlichkeit und Lehnswesen, war damit jedoch vielfältig verbunden.
Universal-Lexikon. 2012.