höhere Lehranstalt,
in Österreich berufsbildende höhere Schule; sie schließt an die 8. Schulstufe an und führt in einem fünfjährigen Lehrgang (9.-13. Schulstufe) zur Reifeprüfung. Der Abschluss befähigt zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf dem entsprechenden Fachgebiet sowie zum Hochschulstudium. Man unterscheidet höhere technische und gewerbliche Lehranstalten der verschiedenen Berufszweige, höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe sowie höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten. Es gibt auch Sonderformen wie höhere Lehranstalten für Berufstätige und als Schulversuche berufskundliche Kollegs für Abiturienten allgemein bildender höherer Schulen oder berufsbildender Schulen einer anderen Fachrichtung, die mit einer ergänzenden Reifeprüfung abschließen. Einer höheren Lehranstalt kann auch eine Versuchsanstalt angegliedert sein; sie führt dann die Bezeichnung »Höhere Lehr- und Versuchsanstalt«. - Nach einer angemessenen erfolgreichen beruflichen Praxis erhält der Abiturient einer höheren technischen Lehranstalt die Berechtigung zur Führung des Titels Ingenieur. - In der Schweiz ist höhere Lehranstalt eine allgemeine Bezeichnung für eine an die Mittelschulbildung anschließende allgemein bildende oder berufliche Schule; die höhere technische Lehranstalt (HTL) ist eine höhere Fachschule.
Universal-Lexikon. 2012.