Akademik

Remedium
Toleranz (Münzwesen)

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Re|me|di|um 〈n.; -s, -di|en od. -dia〉
1. 〈veraltet〉 Heil-, Hilfsmittel
2. gesetzlich zulässiger Mindestgehalt an Edelmetall (von Münzen)
[lat.]

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Remedium
 
[lateinisch »Heilmittel«, »Hilfsmittel«] das, -s/...dia oder ...di|en, Faiblage [fɛ'blaʒ; französisch], die bei der Münzprägung zugelassene Toleranz beim Gewicht und Feingehalt. Das Remedium der Goldmünzen des Deutschen Reiches ab 1871 betrug z. B. im Raugewicht 2,5 ‰ und im Feingehalt 2 ‰, jeweils nach oben oder unten. Bei modernen Münzen ist die Einhaltung des Remediums für die Automatentauglichkeit von Bedeutung.
 

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Re|me|di|um, das; -s, ...ia u. ...ien [lat. remedium = Heilmittel, auch: Hilfs-, Rechtsmittel]: 1. (Med.) Heilmittel. 2. (Münzk.) zulässige Abweichung vom gesetzlich geforderten Gewicht u. Feingehalt bei Münzen.

Universal-Lexikon. 2012.