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Bedeutung
Gewicht; Rang; Einfluss; Wert; Geltung; Wichtigkeit (umgangssprachlich); Semantik; Sinngehalt; Aussage; Sinn; Wichtigkeit; Relevanz; Bedeutsamkeit; Stellenwert; Signifikanz; Aussagekraft

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Be|deu|tung [bə'dɔy̮tʊŋ], die; -, -en:
1. Inhalt, Sinn eines Zeichens, eines Wortes:
das Wort hat mehrere Bedeutungen; die eigentliche Bedeutung der Geschichte hatten sie nicht verstanden.
Syn.: 1 Gehalt.
Zus.: Wortbedeutung.
2. <ohne Plural> Wichtigkeit, Wert in einem bestimmten Zusammenhang, für eine bestimmte Angelegenheit:
etwas hat große, besondere, politische, keine Bedeutung; das ist nicht von Bedeutung (nicht wichtig); die Bedeutung herunterspielen.
Syn.: Belang, Gewicht.

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Be|deu|tung 〈f. 20
1. Sinn, Wortsinn
2. Wichtigkeit
3. Ernst
4. Tragweite
● die \Bedeutung eines Begriffes erläutern; die \Bedeutung eines Wortes kennen ● einer Sache \Bedeutung beimessen eine Sache für wichtig halten; erst nach seinem Tode hat man die \Bedeutung seiner Forschungen erkannt ● seine Arbeit hat große \Bedeutung auf dem Gebiet der Elektronik erlangt; dieses Wort hat mehrere \Bedeutungen; dieser Ausdruck wird in übertragener \Bedeutung verwendet; die ursprüngliche \Bedeutung eines Wortes; die wörtliche \Bedeutung lautet anders ● an \Bedeutung gewinnen wichtiger werden; in der wahren \Bedeutung des Wortes im eigentlichen Sinne; dieser Angelegenheit kommt keinerlei \Bedeutung zu; bist du dir über die \Bedeutung deiner Aussage im Klaren?; von \Bedeutung wichtig; es ist von \Bedeutung, zu wissen, ob ...; das ist ein Zeichen von besonderer \Bedeutung; ein Ereignis von historischer \Bedeutung; ein Mann von \Bedeutung ein einflussreicher Mann mit starker Persönlichkeit

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Be|deu|tung , die; -, -en [mhd. bediutunge = Auslegung]:
1.
a) <o. Pl.> Sinn, der in Handlungen, Gegebenheiten, Dingen, Erscheinungen liegt:
die B. eines Traumes erklären;
die Fabel hat eine tiefere B.;
b) das Bedeuten (1 a); begrifflicher Inhalt eines Zeichens; Beziehung zwischen Wortkörper u. begrifflichem Inhalt:
die ursprüngliche, eigentliche, übertragene B.;
die B. des Wortes hat sich gewandelt;
»Geist« hat mehrere -en.
2. <o. Pl.>
a) Gewicht, Tragweite, Belang:
etw. ist von praktischer B.;
nichts von B. (nichts Besonderes, Nennenswertes);
b) Geltung, Ansehen, Wert:
die B. Bismarcks als konservativer Politiker/als eines konservativen Politikers.

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Bedeutung,
 
1) allgemein: Inhalt, der etwas bezeichnet, benennt, einen Sinn hat, auch als Anzeichen oder bezogen auf die Wichtigkeit auf etwas hinweist.
 
 2) Philosophie: dasjenige, was ein sprachliches Gebilde oder - allgemeiner - ein Zeichen ausdrückt oder ausdrücken soll, im Unterschied zum Sinn, der Art und Weise, wie ein Gegenstand gegeben ist. Die Analyse von Bedeutung ist Gegenstand der Semantik. Ursprünglich bezeichnete die Bedeutung den einem Wort entsprechenden Gehalt, die Aussage eines Aussagesatzes. G. Frege und anfänglich L. Wittgenstein setzten die Bedeutung als Extension eines Prädikats oder einer Aussage, d. h. bezogen auf den Umfang der dadurch erfassten Gegenstände, mit dem bezeichneten Gegenstand gleich und unterschieden sie von dem in der Intension liegenden Sinn. Z. B. haben nach Frege die Venus als Abendstern (am Westhimmel) und die Venus als Morgenstern (am Osthimmel) dieselbe Bedeutung, jedoch einen unterschiedlichen Sinn. Beim späteren Wittgenstein ist Bedeutung der Gebrauch, der von einem Begriff innerhalb eines nach bestimmten Regeln festgelegten Sprachsystems gemacht wird. Wörter erhalten also ihre Bedeutung erst in einem sprachlichen Ganzen (»Sprachspiel«). In der Phänomenologie (E. Husserl) wird die logische Bedeutung als unveränderliche, ideale Einheit der Mannigfaltigkeit subjektiver Akte des »Bedeutens« aufgefasst, die den Ausdrücken Bedeutung verleihen. Das subjektive Vermögen der Zuordnung von Bedeutung geht aus der Fähigkeit zu sinngemäßem Verstehen hervor. Dieses wird entsprechend dem semiotischen Dreieck von C. K. Ogden und Im Allgemeinen Richards (1923) als Beziehung zwischen dem semantischen Zeichen (z. B. dem Wort), dem Bezeichneten (z. B. Baum) und dem Merkmalsumfang (Größe, Format, Rang, Wert, Geltung u. a.) aufgefasst. Der »Merkmalsumfang« umfasst die eigentlich psychologische Erlebniswelt der Bedeutung, die auch die individuelle Wahrnehmung mitbeeinflusst. Dies gilt besonders im Hinblick auf das Individuum für die Bedeutungszumessung seiner selbst (Selbstkonzept) und die Auffassung seiner Stellung in der Welt (Sozialkonzept).
 
Die moderne sprachphilosophische Diskussion betont in Anknüpfung an Wittgenstein den intersubjektiven Charakter der Bedeutung. Da Sprache prinzipiell sozial bestimmt ist (es gibt keine »Privatsprache«), hat Bedeutung von vornherein intersubjektive Geltung innerhalb einer Sprachgemeinschaft. Dabei bildet ein Zeichen als Symbol oder ein Laut mit einem zugehörigen sprachlichen Inhalt eine sinntragende sprachliche Einheit. Einen Ausdruck können zur selben Zeit mehrere Personen, die ihm dieselbe Bedeutung verleihen, in gleicher Weise verstehen; eine bestimmte Bedeutung eines Ausdrucks kann zu verschiedenen Zeiten erfasst werden. Als weitgehend überindividuell gelten auch die Assoziationen und »Gefühlswerte«, die im persönlichen Erleben mit sprachlichen Gebilden verbunden werden. Die Bedeutungen von Wörtern werden u. a. durch Definitionen festgelegt (Pragmatik).
 
 3) Sprachwissenschaft: Die Definition von Bedeutung ergibt sich aus der Bewertung a) der materiellen Seite des sprachlichen Ausdrucks (d. h. seiner lautlichen oder graphematischen Gestalt), b) der Objekte und Sachverhalte, auf die sich sprachliche Ausdrücke beziehen, c) des Sprechers und d) der jeweiligen Sprechsituation, in der sprachliche Ausdrücke verwendet werden. Je nach Einstufung der einzelnen Faktoren und dem zwischen diesen hergestellten Bezug wird Bedeutung in der Sprachwissenschaft - den philosophischen Definitionsansätzen zum Teil entsprechend - unterschiedlich bestimmt. Der Bedeutungsbegriff kann weiter differenziert werden. So spricht man z. B. von lexikalischer Bedeutung (Summe aller in einer Sprache geläufigen Wortverwendungen) im Unterschied zur aktuellen Bedeutung (die in einem bestimmten Kontext gemeinte Bedeutung), von grammatischer Bedeutung (die im Unterschied zur lexikalischen Bedeutung Hinweise auf grammatische Kategorien wie Kasus, Modus, Aktiv, Passiv, Flexion u. a. enthält) sowie von denotativer Bedeutung (begrifflicher Inhalt) im Unterschied zur konnotativen oder assoziativen Bedeutung (emotional gefärbte Nebenbedeutung, die je nach der individuellen psychischen Struktur unterschiedlich sein und die begriffliche Bedeutung begleiten, überlagern oder umfunktionieren kann). Als Grundbedeutung wird der in der etymologischen Forschung ermittelte, allem Bedeutungswandel vorausgehende Wortinhalt bezeichnet. Weiterhin unterscheidet man Wortbedeutung, Satzbedeutung und Textbedeutung, wobei sich die Satzbedeutung nicht aus der Summe der einzelnen Wortbedeutungen und die Textbedeutung nicht aus der Summe der jeweiligen Satzbedeutungen ergibt. In der neueren Sprechakttheorie wird ferner die wörtliche Bedeutung (Bedeutung im neutralen Kontext) von der Äußerungsbedeutung (Bedeutung in einem bestimmten Bezug, einer konkreten Sprechsituation) unterschieden.
 
Literatur:
 
H. Sperber: Einf. in die Bedeutungslehre (31965);
 R. Carnap: B. u. Notwendigkeit (a. d. Amerikan., Wien 1972);
 C. K. Ogden u. I. A. Richards: Die B. der B. (a. d. Engl., 1974);
 
Probleme der sprachl. B., hg. v. E. von Savigny (1976);
 W. V. O. Quine: Wort u. Gegenstand (a. d. Engl., 1980, Nachdr. 1993);
 Wilhelm Schmidt: Lexikal. u. aktuelle B. (51986);
 E. Husserl: Log. Unterss., Bd. 2, 2 Tle. (6-71993);
 G. Frege: Funktion, Begriff, B. Fünf log. Studien, hg. v. G. Patzig (71994);
 L. Wittgenstein: Tractatus logico-philosophicus = Logisch-philosoph. Abh. (241994).

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Be|deu|tung, die; -, -en [mhd. bediutunge = Auslegung]: 1. a) <o. Pl.> Sinn, der in Handlungen, Gegebenheiten, Dingen, Erscheinungen liegt: die B. eines Traumes erklären; die Fabel hat eine tiefere B.; einer Sache eine schlimme B. beimessen; Wittgenstein, der sagte: Die B. der Sprache ist ihre Verwendung (Frings, Liebesdinge 212); b) das Bedeuten (1 a); Beziehung zwischen Ausdrucks- u. Inhaltsseite eines Zeichens; begrifflicher Inhalt eines Zeichens; Beziehung zwischen Wortkörper u. begrifflichem Inhalt; Wortinhalt: die ursprüngliche, eigentliche, übertragene B.; die B. des Wortes hat sich gewandelt; „Geist“ hat mehrere -en. 2. <o. Pl.> a) Gewicht, Tragweite, Belang: etw. ist von praktischer B.; Rolf erklärt mir alles Wissenswerte über den Hafen und seine wirtschaftliche B. (Schwaiger, Wie kommt 33); nichts von B. (nichts Besonderes, Nennenswertes); b) Geltung, Ansehen, Wert: die B. Bismarcks als konservativer Politiker/als eines konservativen Politikers; Schriftsteller von einiger B. hingegen, die seine politischen Ansichten teilten (Reich-Ranicki, Th. Mann 113).

Universal-Lexikon. 2012.