informationẹlle Selbstbestimmung,
Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Datenschutz). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (ein Grundrecht) bildet einen Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses ist vom Bundesverfassungsgericht aus zwei Grundrechten hergeleitet worden, nämlich aus dem Recht auf Achtung der Würde des Menschen (Art. 1 Absatz 1 GG) und aus dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Absatz 1 GG). Neben Teilbereichen wie dem Recht der persönlichen Ehre, dem Recht am eigenen Bild und am eigenen Wort, wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil vom 15. 12. 1983 als weiterer Teilbereich des Persönlichkeitsrechts das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt.
Universal-Lexikon. 2012.