aufgrund völkerrechtlicher Verträge zwischen Staaten (internationale staatliche Organisationen) oder privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Personen oder gesellschaftlichen Vereinigungen (internationale nichtstaatliche Organisationen) errichtete ständige Einrichtungen mit eigenen Organen zur Wahrung bestimmter gemeinsamer Aufgaben. Die Befugnisse internationaler Organisationen bestimmen sich allein nach dem Willen ihrer Mitglieder, der besonders in ihrem Statut (Satzung) zum Ausdruck kommt.
Das starke Anwachsen internationaler Organisationen an Zahl und Zielsetzung weist auf eine weltweite Interdependenz (gegenseitige Abhängigkeit) der Interessen und Zielsetzungen, auf die starke Verflechtung von Nationalstaaten, Regionen und gesellschaftlichen Sektoren hin. internationale Organisationen können allgemeine, universelle politische Ziele verfolgen (z. B. Völkerbund, Vereinte Nationen) oder regionale (OAU, ASEAN, Arabische Liga, Südpazifikforum). Spezielle, aber weltweite Ziele vertreten z. B. die UN-Sonderorganisationen (u. a. UNESCO, ILO, FAO, WHO).
Von den internationalen Organisationen sind supranationale Organisationen zu unterscheiden, die die Befugnis haben, unmittelbar für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten Vorschriften zu erlassen (so besonders die EG).
Neben den vielfältigen Organisationen auf staatlicher Ebene gibt es in mannigfaltiger Form und Zielsetzung internationale Organisationen auf nichtstaatlichem Gebiet, so u. a. mit allgemein humanitären Zielen (z. B. Rotes Kreuz, Amnesty International), mit interessenbestimmten Perspektiven (z. B. Internationaler Bund Freier Gewerkschaften), mit literaturpolitischem Anliegen (z. B. P.E.N.) oder ökologischen Zielen (z. B. Greenpeace, World Wide Fund for Nature).
Universal-Lexikon. 2012.