benennen; verlautbaren; nennen; bekannt geben; zur Kenntnis bringen; kundtun; kundgeben; deklarieren; bezeichnen
* * *
ti|tu|lie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. mit einem Titel versehen, benennen (Buch)
2. mit einem Titel anreden (Person)
3. 〈umg.; scherzh.〉 bezeichnen, nennen
● jmdn. (mit) Herr Professor \titulieren; jmdn. einen Esel, 〈od.〉 als Esel \titulieren 〈umg.; scherzh.〉; jmdn. als Herzog, Grafen \titulieren [<spätmhd. titelen „einen Titel geben, mit einem Titel versehen“ <spätlat. titulare]
* * *
sie mussten ihn [als/mit] Herr Doktor t.
2. mit einem meist negativen Begriff als jmdn., etw. bezeichnen:
sie hat ihn [als/mit] »Flasche« tituliert.
* * *
ti|tu|lie|ren <sw. V.; hat [spätlat. titulare, zu lat. titulus, ↑Titel]: 1. (veraltend) mit dem ↑Titel (1 a) anreden: die Schüler mussten ihn ordnungsgemäß, mussten ihn [als/mit] Herr Doktor t.; Ich lege Wert darauf, dass ich ... mit meiner Berufsbezeichnung, somit als Schriftstellerin und nicht als Organisatorin ..., tituliert werde (Wochenpresse 43, 1983, 4). 2. mit einem meist negativen Begriff als jmdn., etw. bezeichnen: sie hat ihn [als/mit] „Flasche“ tituliert; Kritiker dürfen die Gemeinschaft, urteilte das Hamburger Oberlandesgericht 1991, als »Nazi-Sekte« t. (Woche 21. 3. 97, 29); Die „Herren Herumläufer“, wie der Komiker Burian die Passanten dieses Korsos tituliert hatte (Bieler, Mädchenkrieg 101). 3. (selten) ↑betiteln (a).
Universal-Lexikon. 2012.