benennen; verlautbaren; nennen; bekannt geben; zur Kenntnis bringen; titulieren; kundtun; kundgeben; bezeichnen; zum Versteuern anmelden; zum Verzollen anmelden
* * *
de|kla|rie|ren 〈V. tr.; hat〉 etwas \deklarieren eine Deklaration über etwas abgeben, erklären, den Inhalt, Wert von etwas angeben [<lat. declarare „deutlich machen, zeigen, darlegen, erklären“]
* * *
de|kla|rie|ren <sw. V.; hat [spätmhd. declariren < lat. declarare = deutlich kundgeben, offenbaren]:
1. eine [feierliche] Erklärung abgeben:
1776 deklarierten die britischen Kolonien in Nordamerika ihre Unabhängigkeit.
2.
a) eine Zoll-, Steuererklärung abgeben, bei einer Behörde o. Ä., bes. beim Zoll, bei der Steuer angeben:
den Kaffee beim Grenzübertritt d.;
b) (Wirtsch.) den Inhalt, Wert einer [Waren]sendung angeben.
3. als etw. bezeichnen, zu etw. erklären:
er deklarierte ihn zu seinem Berater.
* * *
de|kla|rie|ren <sw. V.; hat [spätmhd. declariren < lat. declarare = deutlich kundgeben, offenbaren]: 1. eine [feierliche] Erklärung abgeben: 1776 deklarierten die britischen Kolonien in Nordamerika ihre Unabhängigkeit. 2. a) eine Zoll-, Steuererklärung abgeben, bei einer Behörde o. Ä., bes. beim Zoll, bei der Steuer angeben: den Kaffee beim Grenzübertritt d.; Nach Auskunft eines Sprechers der Stadtpolizei wird jede Patrone eines Beamten deklariert (Tages Anzeiger 10. 7. 82, 15); b) (Wirtsch.) den Inhalt, Wert einer [Waren]sendung angeben: Die 200 000 Franken waren als Sendung im Wert von lediglich 300 Franken deklariert (NZZ 1. 2. 83, 7). 3. als etw. bezeichnen, zu etw. erklären: er deklarierte ihn zu seinem Berater; die Aufführung sollte als Veranstaltung eines gemeinnützigen Vereins deklariert werden (Bieler, Mädchenkrieg 519); wegen dieses Deliktes, welches die moralische Unterstützung von Gefangenen zum Verbrechen deklariert (Pohrt, Endstation 29).
Universal-Lexikon. 2012.