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Juliusturm
Julius|turm,
 
1) Festungsturm in Spandau, in dem bis 1914 gemünztes Gold im Werte von 120 Mio. Mark (aus der französischen Kriegsentschädigung von 1871) als Reichskriegsschatz aufbewahrt wurde.
 
 2) Bezeichnung für die zwischen 1952 und 1956 unter Finanzminister F. Schäffer bei der Deutschen Bundesbank (Bank Deutscher Länder) angesammelten Kassenüberschüsse des Bundes, die für den Aufbau der Bundeswehr zurückgestellt wurden und aus nicht abgerufenen Besatzungskosten beziehungsweise Ausgaben im Verteidigungshaushalt sowie aus bewusst pessimistischen Steuerschätzungen entstanden waren; benannt nach 1). Die Kassenüberschüsse, die zeitweilig (1956) über 7 Mrd. DM betrugen, wurden ab 1957 vom Parlament (»Kuchenausschuss«) in den Bundeshaushalt übernommen und bis Ende 1959 ausgegeben.
 

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Ju|li|us|turm, der <o. Pl.> [nach einem Turm der früheren Zitadelle in Spandau, in dem sich bis 1914 ein Teil der von Frankreich an das Deutsche Reich gezahlten Kriegsentschädigung befand, H. u.]: vom Staat angesparte, als Reserve zurückgelegte Gelder: Hettlage wies darauf hin, dass sich bei der öffentlichen Hand bereits wieder ein J. angesammelt habe (FAZ 27. 5. 61, 1).

Universal-Lexikon. 2012.