Jungfrauenweihe,
Ritus der katholischen Kirche. Zur Jungfrauenweihe zugelassen sind Nonnen sowie »weltliche« Frauen, die das Keuschheitsgelübde abgelegt und sich »Gott geweiht« haben.
II
Jungfrauenweihe,
Ritus der katholischen Kirche, der eine besondere Form des geweihten Lebens begründet. Zur Jungfrauenweihe zugelassen sind Nonnen (bei ihnen erfolgt die Jungfrauenweihe meist in Verbindung mit der Profess) sowie in der Welt lebende Frauen, die das Keuschheitsgelübde abgelegt haben (»virgines consecratae«), um Christus in besonderer Weise als ihm mystisch Anverlobte nachzufolgen. Die Jungfrauenweihe zählt zu den Sakramentalien; Spender ist der Ortsbischof (c. 604 CIC).
Universal-Lexikon. 2012.