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Kantonalbanken
Kantonalbanken,
 
besondere schweizerische, auf dem Föderalismus beruhende, vornehmlich öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die nach kantonalem gesetzlichem Erlass gegründet wurden. Ihr Kapital wird in der Regel mehrheitlich vom jeweiligen Kanton gestellt, der auch für die Verbindlichkeiten haftet (Staatsgarantie) und einen Anteil am Gewinn erhält. Einige Kantonalbanken firmieren auch als gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften. Ihr ursprünglicher Zweck war es v. a., der Bevölkerung Gelegenheit zu bieten, ihre Ersparnisse sicher anzulegen, sowie den Kreditbedarf von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft zu decken. Heute sind die Kantonalbanken universell tätige Kreditinstitute mit umfassenden Zweigstellennetzen, deren Geschäftsbereich sich in der Regel auf das eigene Kantonsgebiet beschränkt. Organisation und Geschäftskreis werden durch kantonales Recht bestimmt; im Übrigen unterstehen die Kantonalbanken dem Schweizer Bankengesetz und der Eidgenössischen Bankenkommission. In den meisten schweizerischen Kantonen gibt es eine Kantonalbank, in einigen zwei, insgesamt sind es 27. Zwei Kantone besitzen keine Kantonalbanken mehr. Die Solothurner Kantonalbank wird nach Übernahme durch den Schweizerischen Bankverein als privatrechtliche Bank weitergeführt, die Kantonalbank von Appenzell Ausserrhoden wurde in die Schweizerische Bankgesellschaft eingegliedert.

Universal-Lexikon. 2012.