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kategorischer Imperativ
kategorischer Ịmperativ,
 
bei I. Kant Formel für das oberste, a priori gültige Sittengesetz. Der kategorische Imperativ kommt in mehreren Formulierungen (in »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten«, »Kritik der praktischen Vernunft«) vor und lautet in seiner Grundformel: »Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.« Der kategorische Imperativ bezieht sich nicht direkt auf Handlungen, sondern prüft Handlungsmaximen, d. h. subjektive Leitvorstellungen für das Handeln, auf ihre Verallgemeinerungsfähigkeit. Im Unterschied zu allen anderen, bloß hypothetische Imperativen bezieht sich der kategorische Imperativ auf keinen Zweck außerhalb und gilt daher unbedingt.
 
Literatur:
 
H. J. Paton: Der K. I. (a. d. Engl., 1962);
 L. W. Beck: Kant's »Kritik der prakt. Vernunft« (a. d. Engl., 1974);
 F. Kaulbach: Immanuel Kants »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« (1988).

Universal-Lexikon. 2012.