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Kirchenbücher
Kirchenbücher,
 
die in den Pfarreien geführten Register, in denen Taufen, Konfirmationen, Firmungen, Trauungen, Todesfälle verzeichnet werden; vielfach ergänzt durch Pfarrkarteien. Die Kirchenbücher und die beglaubigten Auszüge aus ihnen sind kirchliche Urkunden. Die Führung von Kirchenbüchern begann schon im Frühmittelalter, wurde seit dem 14. Jahrhundert zunehmend vorgeschrieben und seit dem 16. Jahrhundert allgemein. Für den Nachweis von Kirchenbüchereintragungen aus den ehemaligen deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und den deutschen Auslandsgemeinden bestehen das Katholische Kirchenbuchamt in München und das Archivamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover. - Für familiengeschichtliche Forschungen bilden die Kirchenbücher eine der wesentlichen Quellen. Vor der Einführung staatlicher Register über den Personenstand (im Deutschen Reich 1. 1. 1876) dienten sie zugleich als staatliche Urkunden.
 
Literatur:
 
E. Henniner u. C. Wegeleben: K. Bibliogr. gedruckter Tauf-, Trau- u. Totenregister sowie der Bestandsverzeichnisse im dt. Sprachgebiet (1991).
 

Universal-Lexikon. 2012.