Vorzug; Priorität; Dringlichkeit; Vortritt; Präzedenz; Bevorzugung; Primat; Präferenz; Vortritt (schweiz.); Vorfahrt
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Vor|rang ['fo:ɐ̯raŋ], der; -[e]s:1. wichtigere oder bevorzugte Stellung, größere Beachtung (im Vergleich mit jmd., etwas anderem):
den Vorrang vor jmdm., etwas haben; jmdm. den Vorrang streitig machen.
2. (österr.) Vorfahrt:
er hat mir den Vorrang genommen.
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Vor|rang 〈m. 1u; unz.〉
1. die höhere, wichtigere, bevorzugte Stellung
2. Vortritt, Vorrecht
3. 〈österr.〉 Vorfahrt
● den \Vorrang nicht beachten 〈österr.〉; einer Sache den \Vorrang geben eine S. für wichtiger halten u. entsprechend behandeln; ihm gebührt der \Vorrang; diese Arbeit hat (den) \Vorrang ist wichtiger, muss zuerst erledigt werden; jmdm. den \Vorrang lassen; jmdm. den \Vorrang streitig machen
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Vor|rang ↑ Priorität.
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Vor|rang , der; -[e]s:
1. im Vergleich zu jmd., etw. anderem wichtigerer Stellenwert, größere Bedeutung:
[den] V. [vor jmdm., etw.] haben;
jmdm. den V. geben, gewähren, streitig machen;
um den V. streiten.
2. (bes. österr.) Vorfahrt:
an Zebrastreifen haben Fußgänger V. [vor dem Fahrzeugverkehr].
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Vor|rang, der; -[e]s: 1. im Vergleich zu jmd., etw. anderem wichtigerer Stellenwert, größere Bedeutung: [den] V. [vor jmdm., etw.] haben; jmdm. den V. geben, gewähren, streitig machen; Auch bildete sich jeder ein, man habe ... ihm damit über den andern einen V. zugestanden (Hesse, Sonne 34); für eine eng begrenzte Nutzung der Kernenergie bei V. für die heimische Kohle (Saarbr. Zeitung 10. 10. 78, 3); um den V. streiten. 2. (bes. österr.) Vorfahrt: an Zebrastreifen haben Fußgänger V. [vor dem Fahrzeugverkehr]; Dem Gegenverkehr V. gewähren! (Straßenverkehrsrecht, StVO 60).
Universal-Lexikon. 2012.