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Vor|tritt [fo:ɐ̯'trɪt], der; -[e]s:1. (aus Höflichkeit gewährte) Gelegenheit voranzugehen:
er ließ ihr den Vortritt.
2. (schweiz.) Vorfahrt.
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Vor|tritt 〈m. 1; unz.〉
1. Recht zum Vorausgehen
2. 〈schweiz. a.〉 = Vorfahrt
● den \Vortritt haben; jmdm. den \Vortritt lassen jmdn. vorangehen lassen
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Vor|tritt , der; -[e]s [mhd. vortrit = das Vortreten]:
1. (aus Höflichkeit gewährte) Gelegenheit voranzugehen:
jmdm. den V. lassen;
Ü in dieser Angelegenheit lasse ich ihm den V. (die Gelegenheit, zuerst zu handeln).
2. (schweiz.) Vorfahrt:
das Tram hat V.;
er hat ihr den V. genommen;
Kein V.! (Vorfahrt gewähren!).
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Vor|tritt, der; -[e]s [mhd. vortrit = das Vortreten]: 1. (aus Höflichkeit gewährte) Gelegenheit voranzugehen: jmdm. den V. lassen; Rolf lässt mir den V. ins Zimmer (Schwaiger, Wie kommt 23); Ü in dieser Angelegenheit lasse ich ihm den V. (die Gelegenheit, zuerst zu handeln). 2. (schweiz.) Vorfahrt: das Tram hat V.; er hat ihr den V. genommen; Kein V.! (Vorfahrt gewähren!).
Universal-Lexikon. 2012.