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unterliegen
verlieren; in die Röhre gucken (umgangssprachlich); nichts abbekommen; benachteiligt werden; abkacken (derb); in die Röhre schauen (umgangssprachlich); das Nachsehen haben (umgangssprachlich); den Kürzeren ziehen (umgangssprachlich); leer ausgehen

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un|ter|lie|gen [ʊntɐ'li:gn̩], unterlag, unterlegen:
1. <itr.; ist besiegt werden, bezwungen werden:
er unterlag im Kampf, bei der Wahl; <häufig im 2. Partizip> die unterlegene Mannschaft.
Syn.: verlieren.
2. <itr.; hat einer Sache ausgesetzt sein, preisgegeben sein:
harten Schwankungen unterliegen; die Mode unterliegt dem Wechsel der Zeit; etwas unterliegt der Schweigepflicht.
Syn.: unterworfen sein.

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un|ter|lie|gen 〈V. intr. 179; ist
1. besiegt, bezwungen werden
2. betroffen sein, werden
● vermutlich wird unsere Mannschaft \unterliegen; es unterliegt keinem Zweifel, dass ... darüber herrscht, besteht kein Zweifel, dass ...; sie sind nach hartem Kampf unterlegen; die bei der Wahl unterlegene Partei; →a. unterlegen2

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1ụn|ter|lie|gen <st. V.; hat (ugs.):
unter jmdm., etw. liegen:
das Papier hat nicht richtig untergelegen.
2un|ter|lie|gen <st. V.> [mhd. underligen, ahd. untarligan, eigtl. = als Besiegter unten liegen]:
1. <ist> besiegt werden:
der Gegenkandidatin [bei der Wahl] u.;
[mit] 1 : 2 u.;
die unterlegene Mannschaft.
2. <hat> einer Sache unterworfen sein, von etw. bestimmt werden:
starken Schwankungen u.;
der Zensur u.;
etw. unterliegt der Schweigepflicht;
(verblasst:) einer Täuschung u. (sich täuschen; getäuscht werden).

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un|ter|lie|gen <st. V.> [mhd. underligen, ahd. untarligan, eigtl. = als Besiegter unten liegen]: 1. besiegt werden <ist>: der Gegenkandidatin [bei der Wahl] u.; [mit] 1 : 2 u.; er unterlag sehr knapp nach Punkten; 1214 gerieten Philipp und Otto ... in der Schlacht von Bouvines ... aneinander. Otto unterlag (Stern, Mann 173); die unterlegene Mannschaft; Daraufhin unterlag im Ständerat ein Antrag (er kam nicht durch, wurde abgelehnt; Basler Zeitung 2. 10. 85, 9). 2. einer Sache unterworfen sein, von etw. bestimmt werden <hat>: starken Schwankungen u.; der Mode, der Zensur, der Überwachung, der Kontrolle u.; etw. unterliegt der Schweigepflicht; Jeder männliche Belgier zwischen 18 und 45 Jahren unterliegt der allgemeinen Wehrpflicht (Zivildienst 5, 1986, 8); Gespräche mit der Telefonseelsorge unterliegen nicht dem Zeittakt (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 23/25); (verblasst:) es unterliegt keinem Zweifel, dass dieser Fall eintritt (dieser Fall wird zweifellos eintreten); einer Täuschung u. (sich täuschen; getäuscht werden); der Bearbeitung u. (bearbeitet werden); die Kinder unterliegen heutzutage solchen Einflüssen von überallher (werden auf solche Weise von überallher beeinflusst; Brot und Salz 319).
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ụn|ter|lie|gen <st. V.; hat (ugs.): unter jmdm., etw. liegen: das Badetuch liegt unter; das Papier hat nicht richtig untergelegen.

Universal-Lexikon. 2012.