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Fak|tum ['faktʊm], das; -s, Fakten ['faktn̩] (bildungsspr.):etwas, was tatsächlich, nachweisbar vorhanden, geschehen ist:
ein unabänderliches Faktum; unsere Anklage stützt sich auf Fakten.
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1. Tatsache
2. Geschehnis
● die Fakten sprechen gegen ihn, gegen seine Behauptung [<lat. factum „Tat, Handlung“]
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1Fạk|tum, das; -s, …ten, veraltend auch: …ta [lat. factum = das Gemachte, subst. 2. Part. von: facere = machen, tun] (bildungsspr.):
etw., was tatsächlich, nachweisbar vorhanden, geschehen ist; [unumgängliche] Tatsache:
ein politisches, unabänderliches F.;
sich auf Fakten stützen.
Beute, Diebesgut.
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Fạktum
[lateinisch »das Getane«, »das Geschehene«] das, -s/...ten, veraltend auch . ..ta, Fạkt, bildungssprachlich für: etwas, das tatsächlich, nachweisbar vorhanden oder geschehen ist; unumgänglicher Tatbestand.
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1Fạk|tum, das; -s, ...ten, veraltend auch: ...ta [lat. factum = das Gemachte, subst. 2. Part. von: facere = machen, tun] (bildungsspr.): etw., was tatsächlich, nachweisbar vorhanden, geschehen ist; [unumgängliche] Tatsache: ein politisches, unabänderliches F.; sich auf Fakten stützen, mit den Fakten auseinander setzen; von den bloßen Fakten ausgehen; die Flüchtlinge ... wollten keine Worte mehr, sie wollten Fakten (Allgemeine Zeitung 21. 12. 84, 3); die Oder-Neiße-Linie ... sei nun einmal zu einem F. geworden (W. Brandt, Begegnungen 383); ∙ <mit lat. Dativ:> Ihr setzt nicht mehr ins Protokoll, Herr Schreiber, als nur der Jungfer Eingeständnis, hoff ich, vom gestrigen Geständnis, nicht vom Fakto (nicht von der eingestandenen Sache selbst; Kleist, Krug 7).
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2Fạk|tum, das; -, ...tümer [1↑Faktum; wohl verhüll. Gebrauch] (Gaunerspr.): Beute, Diebesgut.
Universal-Lexikon. 2012.