Kraftschluss,
Sicherung der Verbindung zweier Teile (z. B. zweier Getriebeglieder) dadurch, dass sie im Gegensatz zum Formschluss durch eine äußere Kraft, meist eine Reibungskraft, in ihrer gegenseitigen Lage gehalten werden (z. B. Kraftschluss zwischen Rad und Fahrbahn).
Universal-Lexikon. 2012.