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begründen
argumentieren; rechtfertigen; erklären; legitimieren; beglaubigen; erweisen; erhärten; besagen; beweisen; fundieren; untermauern; stärken; fundamentieren; substantiieren; belegen; festmachen (umgangssprachlich)

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be|grün|den [bə'grʏndn̩], begründete, begründet <tr.; hat:
1. eine Grundlage schaffen (für etwas), den Grund legen (zu etwas):
jmds. Glück begründen; eine Richtung, Schule begründen.
Syn.: gründen, schaffen.
2. Argumente vorbringen, Gründe anführen (für etwas):
seine Ansichten, Meinungen begründen; begründete (berechtigte) Zweifel hegen.
Syn.: argumentieren, verdeutlichen.
 
• gründen/begründen
Zwischen beiden Verben besteht ein Bedeutungsunterschied, der vielfach nicht beachtet wird.
Das Verb gründen hat die Bedeutung ins Leben rufen, etwas neu schaffen. Es wird im Allgemeinen auf Einrichtungen, auf Formen menschlicher Gemeinschaft u. Ä. bezogen:
– einen Verein, ein Unternehmen, eine Firma, eine Organisation, eine Stadt gründen
– eine Familie, einen Hausstand, eine Existenz gründen
Dagegen hat begründen – abgesehen von anderen Verwendungsweisen – die Bedeutung eine Grundlage schaffen für etwas. Es wird im Allgemeinen auf etwas Abstraktes bezogen:
jmds. Ruhm, Reichtum, Ruf, eine Theorie, Herrschaft, Schule (Denkrichtung) begründen
– Die Frankfurter Schule wurde von Max Horkheimer und Theodor Adorno begründet.

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be|grụ̈n|den 〈V. tr.; hat
1. Gründe anführen für, durch Gründe erklären
2. den Grund legen für, untermauern, als Grundlage sichern
3. gründen, stiften
● seine Ablehnung, seine Abwesenheit, seinen Antrag, sein Verhalten \begründen; eine wissenschaftl. Behauptung, eine neue Lehre \begründen; ein Geschäft, einen Hausstand \begründen, 〈besser〉 gründen ● sie begründete ihr Fehlen mit Krankheit ● wie willst du das \begründen? womit begründest du das? ● eine begründete Abneigung gegen etwas haben, hegen; es besteht begründete Hoffnung, dass ...; ein begründeter Verdacht; das halte ich für nicht begründet; sein Verhalten ist in seiner schlechten Erziehung begründet

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be|grụ̈n|den <sw. V.; hat [mhd. begründen = festen Grund geben, befestigen]:
1. den Grund zu etw. legen, eine Grundlage für etw. schaffen:
das Werk begründete ihren Ruhm;
einen Hausstand, eine Zeitung b. (besser: gründen).
2. Gründe, etw. als Grund für etw. angeben:
seinen Standpunkt, ein Urteil b.;
das ist durch nichts zu b.;
sachlich begründete Zweifel;
begründete (berechtigte) Ansprüche;
in etw. begründet sein/liegen, durch etw. begründet sein (seinen Grund in/durch etw. finden, sich von etw. herleiten: das ist in der Natur der Sache begründet).
3. <b. + sich> in etw. seinen Grund finden, sich aus etw. erklären:
wie begründet sich sein Anspruch?

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be|grụ̈n|den <sw. V.; hat [mhd. begründen = festen Grund geben, befestigen]: 1. den Grund zu etw. legen, eine Grundlage für etw. schaffen: eine Richtung, eine Schule (in der Kunst) b.; Jamblichos hatte in seinen Schriften ... eine Theorie von dem Hineinragen der Geisterwelt in das irdische Leben begründet (Thieß, Reich 320); Ein Vertrag begründet eine Norm, die die Vertragschließenden „anerkennen“ (Habermas, Spätkapitalismus 142); der Sieg begründete seinen Ruhm; einen Hausstand, eine Zeitung b. (besser: gründen). 2. Gründe, etw. als Grund für etw. angeben: seinen Standpunkt, ein Urteil b.; er begründete seinen Verzicht mit Erschöpfung (Lenz, Brot 112); das ist durch nichts zu b.; sachlich begründete Zweifel; Bundesstaaten sind als historisch begründete Ausnahmen Übergangserscheinungen (Fraenkel, Staat 62); begründete (berechtigte) Ansprüche; *in etw. begründet sein/liegen, durch etw. begründet sein (seinen Grund in/durch etw. finden, sich von etw. herleiten): das ist in der Natur der Sache begründet; Zwar schwiegen sie alle, doch das lag wahrscheinlich im Wetter begründet (Bastian, Brut 95). 3. <b. + sich> in etw. seinen Grund finden, sich aus etw. erklären: Wie begründet sich die Legalität einer Herrschaft? (Fraenkel, Staat 180).

Universal-Lexikon. 2012.