Leistungswettbewerb,
Wettbewerb der Leistungen der Anbieter auf einem Markt, wobei der wirtschaftliche Erfolg allein auf der Leistungsfähigkeit beruhen soll und nicht auf unlauteren Praktiken (z. B. Irreführung der Kunden), besonderer Marktstellung oder wirtschaftspolitischen Gründen (z. B. Schutzzölle). Im Leistungswettbewerb soll die »Herrschaft des Leistungsprinzips« in der Marktwirtschaft verwirklicht werden. (Wettbewerb)
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Leis|tungs|wett|be|werb, der: 1. Wettbewerb, bei dem die bessere Leistung über den Sieg entscheidet. 2. (Wirtsch.) Wettbewerb auf dem Gebiet der Produktionsleistungen u. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Universal-Lexikon. 2012.