Akademik

anfechten
dementieren; bestreiten

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an|fech|ten ['anfɛçtn̩], ficht an, focht an, hat angefochten <tr.; hat:
1. die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit von etwas nicht anerkennen:
ein Urteil, ein Testament, einen Vertrag anfechten.
Syn.: angehen gegen.
2. (geh.) beunruhigen, mit Sorge erfüllen:
Verdächtigungen fochten ihn nicht an; ich lasse es mich nicht anfechten; was ficht dich an? (was ist mit dir?).
Syn.: bedrücken, bekümmern, betrüben, quälen.

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ạn||fech|ten 〈V. tr. 133; hat
1. etwas \anfechten angreifen, bestreiten, Einspruch gegen etwas erheben, zurückweisen
2. jmdn. \anfechten 〈geh.〉 beunruhigen, bekümmern, in Versuchung bringen
● ein Testament, Urteil \anfechten; das ficht mich nicht an 〈geh.〉

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ạn|fech|ten <st. V.; hat [mhd. anevehten = gegen jmdn. kämpfen; jmdm. etw. abgewinnen; beunruhigen, ahd. anafehtan = (an)kämpfen, schlagen]:
1. die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit von etw. nicht anerkennen, bestreiten, angreifen; (gegen etw.) Einspruch erheben:
ein Urteil, einen Vertrag a.
2. (geh.) beunruhigen, bekümmern:
Versuchungen, Sorgen fechten sie an;
das ficht mich nicht an;
ich ließ es mich nicht a. (ließ mich nicht davon beirren);
was ficht dich an? (was ist mit dir?)

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ạn|fech|ten <st. V.; hat [mhd. anevehten = gegen jmdn. kämpfen; jmdm. etw. abgewinnen; beunruhigen, ahd. anafehtan = (an)kämpfen, schlagen]: 1. die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit von etw. nicht anerkennen, bestreiten, angreifen; (gegen etw.) Einspruch erheben: ein Urteil, einen Vertrag a.; das Zeugnis der Prostituierten könne vor Gericht angefochten werden (Brecht, Groschen 277); eine Stütze für meine oft angefochtenen Aussagen (Lorenz, Verhalten I, 312). 2. (geh.) beunruhigen, bekümmern: Versuchungen, Sorgen fechten sie an; kein Altersleiden wird ihn a. (A. Kolb, Schaukel 57); das ficht mich nicht an; ich ließ es mich nicht a. (ließ mich nicht davon beirren); was ficht dich an? (was ist mit dir?).

Universal-Lexikon. 2012.