lübisches Recht,
das von der Stadt Lübeck geschaffene Stadtrecht, das dort und in anderen Städten galt; als Begriff seit 1188 urkundlich nachweisbar. Sein Geltungsbereich, der von Schleswig-Holstein bis nach Narwa reichte und etwa 100 Städte umfasste, weist es als das nach dem Magdeburger wichtigste deutsche Stadtrecht des Mittelalters aus. Die letzte amtliche Fassung von 1586 galt partiell bis 1899, in Tallinn bis 1945.
Universal-Lexikon. 2012.