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Mitgift
Heiratsgut; Brautaussteuer; Heiratsausstattung; Aussteuer; Dotation

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Mit|gift ['mɪtgɪft], die; - (veraltend):
Geschenk von größerem Wert, das die Tochter bei der Heirat von ihren Eltern erhält:
sie hat eine große Mitgift mitbekommen.

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Mịt|gift 〈f. 20; Pl. selten〉 Aussteuer [<spätmhd. mitegift; zu mite- + gift „Gabe, das Gegebene“]

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Mịt|gift, die; -, -en [spätmhd. mitegift, zu 1mit u. mhd., ahd. gift, Gift] (veraltend):
Vermögen, Aussteuer in Form von Geld u. Gut, das einer Frau bei der Heirat von den Eltern mitgegeben wird.

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I
Mitgift,
 
volkstümliche Bezeichnung für die Aussteuer der Tochter (Ausstattung).
II
Mitgift
 
die, -/-en, Mitgabe, das Vermögen (Ausstattung, Aussteuer), das der Frau von den Eltern oder Dritten in die Ehe mitgegeben wird (Ausstattung 2).
 
Der Brauch der Mitgift hat sich insbesondere in patrilinearen Verwandtschaftssystemen entwickelt. Die Mitgift enthält oft den der Frau zustehenden Vermögens- und Erbschaftsanteil und dient im Allgemeinen der Steigerung des Ansehens der Frau und der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit.

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Mịt|gift, die; -, -en [spätmhd. mitegift, zu ↑mit u. mhd., ahd. gift, Gift] (veraltend): Vermögen, Aussteuer in Form von Geld u. Gut, das einem Mädchen bei der Heirat von den Eltern mitgegeben wird: eine stattliche M. mitbekommen; Das kleine ... Haus war Luise Beaus M. gewesen (Bieler, Bär 15); Ü Das Institut ... ist vor vier Jahren gegründet worden ... Drei Chemie-Institute der ostdeutschen Akademie der Wissenschaften waren die M. - samt Gebäuden und Personal (Woche 14. 2. 97, 50); Josefine Bähr, ihre Neugierde war ihre einzige M. fürs Leben (Alexander, Jungfrau 35); ∙ <auch Mask. od. Neutr.:> der mit seiner Frau wenigstens doch einen ganzen Körper zum M. bekommt (Schiller, Kabale I, 7).

Universal-Lexikon. 2012.