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pro|lon|gie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. verlängern
2. aufschieben, stunden
[<lat. prolongare „verlängern“; zu longus „lang“]
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pro|lon|gie|ren <sw. V.; hat [spätlat. prolongare = verlängern, zu lat. longus = lang]:
einen Kredit p.;
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pro|lon|gie|ren <sw. V.; hat [spätlat. prolongare = verlängern, zu lat. longus = lang]: a) (Wirtsch.) die ↑Laufzeit (1 a) von etw. verlängern: einen Kredit, Wechsel, ein Termingeschäft p.; b) (bes. österr.) die ↑Laufzeit (2) von etw. verlängern: der Film ist für eine Woche, bis nächsten Mittwoch prolongiert worden; einen Vertrag, ein Engagement, ein Mietverhältnis p.
Universal-Lexikon. 2012.