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Lauf|zeit 〈f. 20〉
1. 〈Wirtsch.〉 Zeit bis zur Fälligkeit (einer Anleihe od. eines Wechsels)
2. 〈bes. Sp.〉 Zeit, die für das Durchlaufen einer Strecke gebraucht wird
3. 〈Phys.〉 Zeitdauer, die ein Teilchen od. eine Welle zum Zurücklegen einer bestimmten Strecke benötigt
4. Brunstzeit (einer Hündin)
● eine Anlage mit dreijähriger \Laufzeit
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Lauf|zeit, die:
1.
a) (Bankw.) Zeit von der Ausstellung eines Darlehens o. Ä. bis zu dem Tag, an dem es zurückgezahlt sein muss:
ein Kredit mit befristeter L.;
dieser Wechsel hat eine L. von drei Monaten;
b) Gültigkeitsdauer eines Gesetzes, Tarifs o. Ä.
2. Zeit, in der ein Film o. Ä. auf dem Spielplan steht:
in Hamburg betrug die L. dieses Films 18 Wochen.
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I Laufzeit
[engl. runtime], der Zeitpunkt, zu dem ein Programm ausgeführt wird; auch die Zeitspanne, während der ein Programm ausgeführt wird.
II
Laufzeit,
1) Physik: die Zeit, die physikalischen Vorgänge (z. B. elektromagnetische oder akustische Wellen, Impulse, Signale) oder Teilchen zum Durchlaufen einer bestimmten Strecke benötigen. Beispiele sind die Laufzeit der Ladungsträger in Halbleiterbauelementen, der Elektronen in Laufzeitröhren und die Laufzeit von elektrischen Signalen in Verzögerungsleitungen und auf Nachrichtenübertragungswegen, etwa in der Fernmeldetechnik. Neben der Phasenlaufzeit tP = ϕ / ω = l / vP (Verhältnis von Phasendrehung ϕ zu Kreisfrequenz ω beziehungsweise durchlaufener Strecke l zu Phasengeschwindigkeit vP) ist dabei, besonders für Signalübertragungen, die Gruppenlaufzeit tG = dϕ / dω = l / vG (Ableitung der Phasendrehung ϕ nach ω) von Bedeutung. Sie definiert die Laufzeit von endlichen Wellengruppen, d. h. Signalen, und gibt, wenn sie von der Frequenz abhängt (d. h. tP = ϕ / ω von der Linearität abweicht), ein Maß für auftretende Signalverzerrungen.
In der Geophysik und Geologie spielen die Laufzeiten der direkten, gebrochenen und reflektierten Erdbebenwellen (oder der bei Sprengungen auftretenden Schallwellen) vom Entstehungsort bis zum Empfänger (Seismographen) eine wichtige Rolle: Durch Aufzeichnung der an mehreren Seismographen erhaltenen Laufzeiten als Funktion der Entfernung (Laufzeitkurve) lassen sich Rückschlüsse auf die Wellenart sowie auf den geologischen Aufbau der durchlaufenen Erdschichten ziehen.
2) Bank- und Börsenwesen: Zeitraum zwischen Hergabe und Rückzahlung eines Kreditbetrages, bei festverzinslichen Wertpapieren zwischen ihrer Emission (Erstausgabe) und ihrer Einlösung (Rückzahlung), bei Wechseln zwischen ihrer Ausstellung und ihrer Fälligkeit. Als Restlaufzeit (z. B. von Anleihen) wird die verbleibende Laufzeit vom gegenwärtigen Zeitpunkt an bis zur Endfälligkeit bezeichnet. Bei Investmentfonds mit begrenzter Laufzeit (Laufzeitfonds) wird der Fonds nach Ablauf der im Vorhinein festgelegten Frist aufgelöst; die Anleger erhalten ihr eingesetztes Kapital einschließlich der Erträge zurück.
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Lauf|zeit, die: 1. a) (Bankw.) Zeit von der Ausstellung eines Darlehens o. Ä. bis zu dem Tag, an dem es zurückgezahlt sein muss: ein Kredit mit befristeter L.; dieser Wechsel hat eine L. von drei Monaten; b) Gültigkeitsdauer eines Gesetzes, Tarifs o. Ä. 2. Zeit, in der ein Film o. Ä. auf dem Spielplan steht: in Hamburg betrug die L. dieses Films 18 Wochen. 3. Zeit, die jmd., etw. braucht, um eine bestimmte Strecke zurückzulegen: die -en der Langstreckenläufer waren recht gut.
Universal-Lexikon. 2012.