Akademik

begleichen
ausgleichen; wiedergutmachen; ausbügeln (umgangssprachlich); ins Reine bringen; wettmachen; aus dem Weg räumen; rückvergüten; erstatten; zurückgeben; ausgleichen; bezahlen; zurückzahlen; herausgeben; retournieren (österr.); saldieren; (Rechnung) bezahlen

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be|glei|chen [bə'glai̮çn̩], beglich, beglichen <tr.; hat (geh.):
einen noch nicht bezahlten Betrag bezahlen:
eine Rechnung begleichen.

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be|glei|chen 〈V. tr. 153; hatausgleichen, tilgen, bezahlen (Rechnung, Schulden)

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be|glei|chen <st. V.; hat [für älter ver-, ab-, ausgleichen, Verdeutschung von saldieren (1)] (geh.):
(eine Schuld, eine Rechnung) bezahlen:
eine Rechnung b.;
sie hat die Schuld beglichen.

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be|glei|chen <st. V.; hat [für älter ver-, ab-, ausgleichen, Verdeutschung von ↑saldieren (1)] (geh.): (eine Schuld, eine Rechnung) bezahlen: eine Rechnung b.; er hat die Schuld beglichen; ... zogen wir es vor, das Strafmandat an Ort und Stelle zu b. (auto touring 2, 1979, 11); Nowicky habe beim Einparken sein Motorrad beschädigt (der Schaden ist längst beglichen) (Wiener 6, 1984, 123); Ü Wenn wir die Rechnung des Lebens begleichen (Bamm, Weltlaterne 30).

Universal-Lexikon. 2012.