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herausgeben
publizieren; freigeben; veröffentlichen; verlegen; emittieren; in Umlauf setzen; auflegen; ausstellen; in Umlauf bringen; verbreiten; ausgeben (Banknoten); rückvergüten; erstatten; zurückgeben; ausgleichen; bezahlen; begleichen; zurückzahlen; retournieren (österr.)

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he|r|aus|ge|ben [hɛ'rau̮sge:bn̩], gibt heraus, gab heraus, herausgegeben:
1. <tr.; hat beim Bezahlen Wechselgeld zurückgeben:
er gab mir fünf Euro heraus; auch itr.> ich kann [Ihnen] nicht herausgeben; können Sie auf hundert Euro herausgeben?
2. <tr.; hat (ein Buch o. Ä. als Verleger) veröffentlichen:
ein Buch über Goethe herausgeben.
Syn.: herausbringen, 1 verlegen.
3. <tr.; hat jmdn., etwas, was man in seinem Besitz festgehalten hat, gegen seinen Willen freigeben, jmdm. überlassen:
die Beute, einen Gefangenen herausgeben; als sie der alten Frau drohten, gab sie den maskierten Tätern ihre Handtasche heraus.
Syn.: ausliefern, übergeben, wiedergeben.

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her|aus||ge|ben 〈V. 143; hat
I 〈V. tr.〉
1. von (dort) drinnen nach (hier) draußen geben, von einem anderen Raum in diesen Raum geben
2. aus der Verwahrung geben, hergeben (Garderobe, Schlüssel)
3. zurückgeben, wiedergeben (Wechselgeld)
4. ausliefern (Gefangene)
5. veröffentlichen (Buch)
● gestohlenes Gut \herausgeben; gib mir den Koffer (durchs Fenster) heraus!; geben Sie mir bitte zwei Euro heraus, das Übrige ist für Sie; können Sie \herausgeben? haben Sie passendes Wechselgeld?; haben Sie das Geld nicht passend, ich kann nicht \herausgeben; die Speisen von der Küche in den Speisesaal \herausgeben; Goethes Werke, herausgegeben von XY 〈Abk.: hrsg., hg.〉
II 〈V. intr.; umg.〉 jmdm. \herausgeben jmdm. gut, schlagfertig antworten können
Die Buchstabenfolge her|aus... kann auch he|raus... getrennt werden.

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he|r|aus|ge|ben <st. V.; hat:
1. von dort drinnen hierher nach draußen geben (1 a), reichen:
er gab den Koffer durchs Fenster heraus.
2. jmdn. od. etw., in dessen Besitz man sich gebracht hat od. dessen Besitz einem zustand, freigeben, jmdm. auf Verlangen [wieder] aushändigen:
etw. ungern, widerwillig h.;
die Beute, den Gefangenen h.;
sie wollte die Schlüssel nicht h.
3.
a) beim Bezahlen Wechselgeld zurückgeben:
[jmdm.] zu wenig, zu viel, falsch h.;
sie gab [mir] auf 10 Euro heraus;
können Sie h.? (haben Sie passendes Kleingeld?);
b) (landsch.) jmdm. auf eine Äußerung eine gebührende Antwort erteilen:
ich habe [ihm] ganz schön herausgegeben.
4.
a) für die Veröffentlichung eines Mediums die Verantwortung tragen:
eine Zeitschrift, ein Buch, eine CD h.;
seine Aufsätze wurden in Buchform von einem bekannten Verlag herausgegeben (veröffentlicht);
Goethes Werke, herausgegeben (Abk.: hrsg., hg.) von …;
b) [als etw. Neues] herausbringen (3 b):
die Post gibt wieder einen Satz Wohlfahrtsmarken heraus;
Gedenkmünzen h.;
c) [als Gesetz o. Ä.] erlassen, zur Kenntnis bringen:
eine Anweisung, einen Erlass h.

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he|raus|ge|ben <st. V.; hat: 1. von dort drinnen hierher nach draußen ↑geben (1 a), reichen: er gab den Koffer durchs Fenster heraus. 2. jmdn. od. etw., in dessen Besitz man sich gebracht hat od. dessen Besitz einem zustand, freigeben, jmdm. auf Verlangen [wieder] aushändigen, dem eigentlichen Besitzer [wieder] überlassen: etw. ungern, widerwillig h.; die Beute, den Gefangenen h.; sie wollte die Schlüssel nicht h.; Der Fourier soll eine Decke h. (Gaiser, Jagd 141); Alle amtlichen Nachprüfer waren sich einig: Ein schuldhafter Fehler wurde nicht gemacht. Deshalb brauchen die Unterlagen nicht herausgegeben werden (Hackethal, Schneide 50). 3. a) beim Bezahlen Wechselgeld zurückgeben: [jmdm.] zu wenig, zu viel, falsch h.; sie gab [mir] auf 20 Mark heraus; können Sie h.? (haben Sie passendes Kleingeld?); b) (landsch.) jmdm. auf eine Äußerung eine gebührende Antwort erteilen: ich habe [ihm] ganz schön herausgegeben. 4. a) für die Veröffentlichung eines Druckwerks die Verantwortung tragen: eine Zeitschrift, ein Buch h.; seine Aufsätze wurden in Buchform von einem bekannten Verlag herausgegeben (veröffentlicht); Goethes Werke, herausgegeben (Abk.: hrsg., hg.) von ...; b) [als etw. Neues] ↑herausbringen (3 b): die Post gibt wieder einen Satz Wohlfahrtsmarken heraus; Gedenkmünzen h.; c) [als Gesetz o. Ä.] erlassen, zur Kenntnis bringen: eine Anweisung, einen Erlass h.; Der Bundesvorstand kann einstimmige Empfehlungen h. (Fraenkel, Staat 275). 5. (selten) zu sich Genommenes wieder von sich geben; erbrechen: nimmt Enderlin ein paar Löffel, muss aber alles wieder h. (Frisch, Gantenbein 229).

Universal-Lexikon. 2012.