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Mess- und Marktsachen
Mess- und Marktsachen,
 
Zivilprozesssachen aus den auf Messen und Märkten (Ausnahme: Jahr- und Wochenmärkte) geschlossenen Handelsgeschäften. Für sie gilt ein beschleunigtes Verfahren (§§ 217, 274 ZPO) sowie die besondere Zuständigkeit des Gerichtes des Mess- oder Marktortes (§ 30 ZPO).

Universal-Lexikon. 2012.