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sta|tisch 〈Adj.〉
1. die Statik betreffend
2. das Stehen od. das Gleichgewicht betreffend
3. stillstehend, ruhend, unbewegt; Ggs dynamisch
● \statisches Organ = Gleichgewichtsorgan; \statischer Sinn = Gleichgewichtssinn [zu grch. statikos; → Statik]
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sta|tisch [griech. statikós = stellend, zum Stehen bringend, hemmend]: nennt man ruhende, stillstehende, keine Entwicklung oder Bewegung aufweisende Zustände, z. B. s. Gleichgewicht, hydrostatische Waage.
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1. (Physik) das von Kräften erzeugte Gleichgewicht betreffend:
-e Gesetze.
-e Berechnungen.
3. (bildungsspr.) keine Bewegung, Entwicklung aufweisend:
eine -e Gesellschaftsordnung.
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statisch
[zu Statik],
2) Mechanik: die Statik betreffend.
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sta|tisch [auch: 'st...] <Adj.> [zu ↑Statik]: 1. (Physik) das von Kräften erzeugte Gleichgewicht betreffend: -e Gesetze; dass die Leistungen von Organismen -en Regeln folgen müssen (Wieser, Organismen 21); Von seinen Sinnen funktioniert nachweisbar das Gehör, der -e Sinn (der Gleichgewichtssinn) und der Wärmesinn (Lorenz, Verhalten I, 156). 2. (Bauw.) die ↑Statik (2) betreffend: -e Berechnungen; die -en Kräfte werden aus den raumumschließenden Elementen seziert, abgesondert in ein eigenes System verlagert (Bild. Kunst III, 21). 3. (bildungsspr.) keine Bewegung, Entwicklung aufweisend: Diese Gesellschaftsordnung war s. und kam schon seit dem Mittelalter mit allen dynamischen sozialen Kräften in Konflikt (Fraenkel, Staat 325).
Universal-Lexikon. 2012.