Akademik

unbotmäßig
aufsässig

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ụn|bot|mä|ßig 〈Adj.〉
1. 〈urspr.〉 dem Gebot der guten Sitte od. des Augenblicks nicht entsprechend
2. unverschämt, widersetzlich, frech

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ụn|bot|mä|ßig <Adj.> (geh., sonst scherzh. od. iron.):
sich nicht so verhaltend, wie es [von der Obrigkeit] gefordert wird:
-e Untertanen;
eine -e Kritik.

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ụn|bot|mä|ßig <Adj.> (oft scherzh. od. iron.): aufsässig, sich nicht so verhaltend, wie es [von der Obrigkeit] gefordert wird: -e Untertanen; eine -e Kritik; Wer ... sich gar gegen die Polizei u. zeigt, wird ohne gerichtliche Untersuchung mit drei Monaten Haft rechnen müssen (MM 25. 8. 69, 2).

Universal-Lexikon. 2012.