Nebenfolge,
Strafrecht: Nebenstrafe.
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Ne|ben|fol|ge, die (Rechtsspr.): rechtliche Folge einer Straftat, die sich für den Verurteilten neben der Hauptstrafe ergibt (z. B. Verlust der Wählbarkeit, des Stimmrechts u. der Fähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden).
Universal-Lexikon. 2012.