Sonderlandeplatz (fachsprachlich); Flughafen; Airport (umgangssprachlich); Luftverkehrszentrum; Verkehrslandeplatz (fachsprachlich)
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Flug|platz ['flu:kplats̮], der; -es, Flugplätze ['flu:kplɛts̮ə]:Gelände mit [befestigten] Rollbahnen zum Starten und Landen von Luftfahrzeugen, mit Wartungseinrichtungen und technischen Anlagen zur Überwachung des Luftverkehrs [sowie Gebäuden zur Abfertigung von Passagieren und Frachtgut]:
einen kleinen Flugplatz ansteuern.
Syn.: ↑ Flughafen.
Zus.: Militärflugplatz, Privatflugplatz.
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Flug|platz 〈m. 1u〉 Start- u. Landeplatz für Flugzeuge, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen; →a. Flughafen
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Flug|platz , der:
Gelände mit [befestigten] Rollbahnen zum Starten u. Landen von Luftfahrzeugen, mit Wartungseinrichtungen, Gebäuden zur Abfertigung von Passagieren u. Frachtgut, technischen Anlagen zur Steuerung u. Überwachung des Flugverkehrs.
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Flugplatz,
für Start und Landung von Luftfahrzeugen bestimmte und behördlich zugelassene Land- oder Wasserfläche; unterschieden werden Flughäfen, Landeplätze, Hubschrauberlandeplätze und Segelfluggelände, für die unterschiedliche Genehmigungsbedingungen bestehen.
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Flug|platz, der: Gelände mit [befestigten] Rollbahnen zum Starten u. Landen von Luftfahrzeugen, Wartungseinrichtungen, Gebäuden zur Abfertigung von Passagieren u. Frachtgut, technischen Anlagen zur Steuerung u. Überwachung des Flugverkehrs.
Universal-Lexikon. 2012.