das Landen:
das Flugzeug landet weich.
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Lạn|dung 〈f. 20〉 das Landen (von Schiffen, Flugzeugen)
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Lạn|dung, die; -, -en:
1.
die glatte, einwandfreie, geglückte L. des Flugzeugs;
die weiche L. eines Raumschiffs auf dem Mond;
Ü der Storch, der Skispringer setzt zur L. an;
die L. des Schiffes.
2.
die L. der Alliierten an der Küste der Normandie.
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Landung,
1) Luftfahrt: Übergang eines Luftfahrzeuges vom Flug-, Gleit- oder Schwebezustand in den ruhenden Zustand am Boden beziehungsweise auf der Wasseroberfläche (Wassern). Die Landestrecke bei einer Tangential- oder Flachlandung von Starrflügelflugzeugen umfasst die Phasen Anfliegen - Abfangen - Ausschweben (Minderung der Geschwindigkeit von der Anflug- zur Aufsetzgeschwindigkeit bei gleichzeitigem Höhenverlust) - Aufsetzen - Ausrollen. Für die Blindlandung beziehungsweise Allwetterlandung wurden spezielle Instrumentenlandesysteme (Landeführungssysteme) entwickelt. Jede unvorhergesehene Landung eines Luftfahrzeugs wird als Notlandung (Notwassern) bezeichnet. Senkrechtstartflugzeuge können Vertikallandungen, Raumflugkörper harte Landungen (ungebremst) oder weiche Landungen (abgebremst, z. B. als Fallschirmlandung) ausführen.
2) Militärwesen: meist handstreichartiger Einsatz von Truppen von See her oder aus der Luft (Luftlandung) als Kommandounternehmen, zur Erkundung oder Zerstörung eines Objekts oder auch als Beginn einer Invasion.
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Lạn|dung, die; -, -en: 1. a) das Landen (1 a), das Niedergehen, Aufsetzen auf den Boden: die glatte, einwandfreie, geglückte L. des Flugzeugs; die weiche L. eines Raumschiffs auf dem Mond; Ü der Storch, der Skispringer setzt zur L. an; b) (seltener) das Landen (1 b), das Ankommen, Anlegen an Land: die L. des Schiffes. 2. a) das Landen (3), das Absetzen aus der Luft [in gegnerisches Gebiet]: Sie (= die Vorschläge) sahen alliierte -en bei Bremen und Hamburg ... vor (Rothfels, Opposition 161); b) das Landen (3 b) vom Wasser her [in gegnerischem Gebiet]: die L. der Alliierten an der Küste der Normandie.
Universal-Lexikon. 2012.