Notfrist,
im Zivilprozessrecht eine gesetzliche Frist, insbesondere für die Einlegung von Rechtsmitteln. Als Notfristzeugnis bezeichnet man eine gerichtlich ausgestellte Urkunde, die bescheinigt, dass innerhalb der Notfrist keine Rechtsmittelschrift eingereicht wurde.
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Not|frist, die (Rechtsspr.): [zur Einlegung eines Rechtsmittels] gesetzlich festgelegte Frist.
Universal-Lexikon. 2012.