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Notfrist
Notfrist,
 
im Zivilprozessrecht eine gesetzliche Frist, insbesondere für die Einlegung von Rechtsmitteln. Als Notfristzeugnis bezeichnet man eine gerichtlich ausgestellte Urkunde, die bescheinigt, dass innerhalb der Notfrist keine Rechtsmittelschrift eingereicht wurde.
 

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Not|frist, die (Rechtsspr.): [zur Einlegung eines Rechtsmittels] gesetzlich festgelegte Frist.

Universal-Lexikon. 2012.